Kundeninformation – Änderungen der Heizungsförderung 2026

Wichtige Information zur Heizungsförderung 2026

Bundesregierung beschließt umfangreiche Änderungen der KfW- und BAFA-Förderung

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 08. Juli 2026 umfangreiche Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen.

Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 21. Juli 2026.

Zwischen dem 09.07. und 20.07.2026 befindet sich das KfW- und BAFA-Portal in einer Umstellungsphase. In diesem Zeitraum können keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) bzw. Technischen Projektbeschreibungen (TPB) erstellt werden. Förderanträge nach den bisherigen Bedingungen sind nur noch möglich, wenn bereits eine gültige BzA bzw. TPB vorliegt.


Die wichtigsten Änderungen im Überblick

1. Förderfähige Kosten werden reduziert

Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch sinken:

  • bisher: 30.000 €
  • ab 21.07.2026: 28.000 €
  • anschließend erfolgt alle sechs Monate eine weitere Reduzierung um 750 €.

2. Klimageschwindigkeitsbonus wird schrittweise abgeschmolzen

Der bisherige Bonus von 20 % wird nicht sofort gestrichen, sondern künftig alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte reduziert.

Dadurch fällt die Förderung bei einem späteren Heizungstausch kontinuierlich geringer aus.


3. Effizienzbonus für Wärmepumpen entfällt

Der bisherige 5 %-Effizienzbonus für besonders effiziente Wärmepumpen wird vollständig gestrichen.

Dies betrifft insbesondere viele Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.


4. Emissionsminderungszuschlag für Biomasse entfällt

Der bisherige Bonus für besonders emissionsarme Biomasseheizungen wird ebenfalls gestrichen.


5. Einkommensbonus wird neu gestaffelt

Die Förderung wird künftig stärker nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen ausgerichtet.

Geplant sind folgende Förderstufen:

  • bis 30.000 € Einkommen: 40 % Einkommensbonus
  • 30.000 € bis 40.000 €: 30 % Einkommensbonus
  • 40.000 € bis 50.000 €: 10 % Einkommensbonus
  • über 50.000 €: kein Einkommensbonus

6. Kinder werden künftig berücksichtigt

Neu eingeführt wird ein Kinderzuschlag.

Für jedes im Haushalt lebende minderjährige Kind werden 10.000 € vom anzurechnenden Haushaltseinkommen abgezogen.

Dadurch können Familien leichter in eine höhere Förderstufe gelangen.


7. Förderung nur noch beim Umstieg von fossilen Heizungen

Künftig wird der Heizungstausch grundsätzlich nur noch gefördert, wenn eine fossile Heizung (Öl, Gas oder Kohle) durch eine klimafreundliche Heizung ersetzt wird.

Der Austausch bestehender erneuerbarer Heizungen oder neuerer Fernwärmeanschlüsse wird künftig nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr gefördert.


8. Europäische Wärmepumpen werden bevorzugt

Neu eingeführt wird ein 15 %-Bonus für europäische Wärmepumpen.

Gleichzeitig wird die Grundförderung entsprechend angepasst.

Damit soll die europäische Produktion gestärkt werden.


Was bedeutet das für Dich?

Die neuen Regelungen führen dazu, dass viele Eigentümer künftig geringere Zuschüsse erhalten.

Besonders betroffen sind:

  • Eigentümer mit höherem Einkommen,
  • Kunden, die ihren Heizungstausch erst in einigen Monaten durchführen,
  • Wärmepumpen, die bisher den Effizienzbonus erhalten haben.

Familien und Haushalte mit geringerem Einkommen profitieren dagegen teilweise von höheren Förderungen.


Unsere Empfehlung

Wenn für Dein Gebäude bereits eine Bestätigung zum Antrag (BzA) vorliegt, sollte der Förderantrag möglichst noch während der aktuellen Übergangsphase eingereicht werden.

Planst Du einen Heizungstausch erst in den kommenden Monaten, beraten wir Dich gerne über die neuen Förderbedingungen und berechnen gemeinsam die für Dich optimale Lösung.


Wir unterstützen Dich gerne

✔ Persönliche Beratung

✔ Heizlastberechnung und Anlagenplanung

✔ Fördermittelberatung

✔ Komplette Antragstellung

✔ Fachgerechte Installation

Fink Bad-Heizung-Solar e.K.

Tristolzer Weg 28

88416 Bellamont

Telefon: 07358 / 925530

E-Mail: info@fink-bad-heizung.de

www.fink-bad-heizung.de


Stand: 08.07.2026

Die Änderungen wurden am 08.07.2026 beschlossen und gelten nach aktuellem Stand für Anträge ab dem 21.07.2026. Änderungen durch die endgültige Veröffentlichung der Förderrichtlinie bleiben vorbehalten.