Änderung bei Beantragung des Zuschuss für moderne Öko-Heizung (BAFA)

Die bisherige Möglichkeit einer Antragstellung erst nach Durchführung der Maßnahme wird durch die Neuregelung gestrichen.

Ab dem 1. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung der Maßnahme beim BAFA zu beantragen.

Künftig muss der Förderantrag somit beim BAFA eingereicht sein, bevor der Auftrag beispielsweise zur Errichtung einer Biomasse-, Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe vergeben wird.

Unter „der Umsetzung der Maßnahme“ ist der Vertragsschluss mit dem Installateur, dessen Beauftragung oder auch bereits der Abschluss eines Contractingvertrages mit einem Contractingunternehmen zu verstehen. Diese vertraglichen Vereinbarungen dürfen künftig in allen Fällen erst getroffen werden, wenn der Antrag gestellt ist, d.h., wenn der Antrag beim BAFA eingegangen ist. Planungsleistungen dürfen jedoch vor Antragstellung erbracht werden

Die bisherigen technischen Anforderungen an förderfähige Anlagen bestehen unverändert fort.

Eine Förderübersicht der BAFA können Sie hier einsehen oder sich gerne direkt an uns wenden.

 

Dusch-WC Mera von Geberit